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AG Nürnberg, 18.07.2011 - 34 C 4030/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Blitzsauberes Urteil: bei Mietwagenkosten gilt Schwacke, auch wenn die Versicherung sich noch so anstrengt, Fraunhofer ist untauglich bzw. nicht besser und die konkret vorgelegten Angeboten leiden unter konkreten Mängeln
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus AG Nürnberg, 18.07.2011 - 34 C 4030/11
Der Geschädigte ist dabei ebenso wie in anderen Fällen, in denen er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (vgl. BGH in NJW 2010, 1445). - BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Nürnberg, 18.07.2011 - 34 C 4030/11
Für den Bereich der Mietwagenkosten bedeutet dies, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfaügeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (vgl. BGH in NJW 2009, 58). - BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen …
Auszug aus AG Nürnberg, 18.07.2011 - 34 C 4030/11
Daran ändert auch die Rechtssprechung des BGH vom 22.02.2011 (in MDR 2011, 481) nichts.